AGB

Nutzungsbedingungen „Kinder-Redaktion“

(gültig seit 28.06.2013)

Vorbemerkung

Der Jugend Film Fernsehen e.V. (im Folgenden JFF e.V.) stellt mit der Kinder-Redaktion Kindern von acht bis zwölf Jahren eine Plattform zur Verfügung, in der Kinder eigene Kritiken und Interviews im sicheren Rahmen veröffentlichen und mit anderen teilen können.

Diese Nutzungsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen für die Inanspruchnahme des kostenlosen Kinder-Redaktion zwischen dem minderjährigen Nutzer, also dir, einerseits und dem JFF e.V. als Betreiber der Kinder-Redaktion andererseits.

Mit der Anmeldung zur Kinder-Redaktion willigen die Erziehungsberechtigten (üblicherweise deine Eltern) ein, dass zwischen dir und dem JFF e.V. ein unentgeltlicher Nutzungsvertrag zustande kommt und akzeptieren diese Nutzungsbedingungen verbindlich für dich. Deshalb ist es wichtig, dass sich deine Erziehungsberechtigten vorher über den Inhalt dieser Nutzungsbedingungen informieren und sie mit dir besprechen.

1. Geltungsbereich / Vertragsgegenstand

(1) Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Kinder-Redaktion bis zur Änderung bzw. Ergänzung der Nutzungsbedingungen nach Ziffer 12.

(2) Andere Angebote des JFF e.V. sind nicht Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen.

2. Anmeldung

(1) Für die Nutzung der Kinder-Redaktion musst du dich registrieren. Nutzungsberechtigt sind ausschließlich Kinder, welche im Zeitpunkt der Anmeldung mindestens acht Jahre alt sind und nicht älter als zwölf Jahre alt sind. Über Ausnahmen entscheidet der JFF e.V. im jeweiligen Einzelfall.

(2) Mit der Anmeldung zur Kinder-Redaktion bestätigst du, dem nutzungsberechtigten Personenkreis nach Absatz 1 anzugehören. Du verpflichtest dich zur richtigen und vollständigen Angabe der im Rahmen der Anmeldung abgefragten Pflichtangaben. Der JFF e.V. ist jederzeit berechtigt, von dir oder deinen Erziehungsberechtigten einen Nachweis zu verlangen, dass die von dir gemachten Angaben richtig sind und deine Erziehungsberechtigten mit der Anmeldung zur Kinder-Redaktion einverstanden sind.

(4) Bei der Wahl deines Spitznamens kannst du einen Phantasienamen wählen, der keine Rückschlüsse auf deinen Vor- und Nachname oder deine Adresse erlaubt. So wird dein Name und deine Adresse nicht jedem bekannt.

3. Zustandekommen des Nutzungsvertrages

(1) Mit der Einwilligung deiner Erziehungsberechtigten in die Anmeldung zur Kinder-Redaktion beantragst du einen Vertrag zur Nutzung der zur Verfügung gestellten Dienste der Kinder-Redaktion mit dem JFF e.V. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der JFF e.Vdeinen persönlichen Zugang zum Kinder-Redaktion freischaltet. Der JFF e.V. behält sich das Recht vor, den Antrag auf Abschluss eines Vertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

(2) Der JFF e.V. ist berechtigt, deinen Zugang zur Kinder-Redaktion ohne weitere Mitteilung zu löschen, wenn innerhalb von 4 Wochen nach Freischaltung deines Zugangs kein erstmaliger Login erfolgt.

4. Umfang der Leistungen / Änderungsbefugnis

(1) Die Kinder-Redaktion ist ein öffentlich gefördertes Projekt. Die Kinder-Redaktion wird kostenlos, jedoch ausschließlich im Rahmen der technischen, betrieblichen und finanziellen Möglichkeiten des JFF e.V. gewährt.

(2) Ein Anspruch auf die Zurverfügungstellung bestimmter Funktionen innerhalb der Kinder-Redaktion besteht nicht. Der JFF e.V. gibt keine Zusicherungen für einen bestimmten Leistungsumfang sowie die fehler- und unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der angebotenen Funktionen. Der Internet-Zugang ist nicht Gegenstand der angebotenen Funktionen; für diesen sowie den Zustand der eigenen Hard- und Software bist du selbst verantwortlich.

(3) Der JFF e.V. behält sich das Recht vor, einzelne Funktionen nur unter zusätzlichen Voraussetzungen (z.B. bereits für bestimmte Zeit bestehende Mitgliedschaft, Verwendung zu bestimmten Zwecken) und / oder auf gesonderten Antrag zur Verfügung zu stellen.

(4) Der JFF  e.V. behält sich das Recht vor, die Kinder-Redaktion oder Teile der Kinder-Redaktion jederzeit einzustellen – dies gilt insbesondere bei Mittelstreichungen oder -kürzungen – sowie die zur Verfügung gestellten Funktionen in Art und Umfang zu verändern (z.B. Veränderung der Struktur oder von Rubriken). Du und / oder deine Erziehungsberechtigten werden über Änderungen zuvor innerhalb angemessener Frist informiert.

5. Deine Inhalte

(1) Mit dem Einstellen von Filmkritiken, Interviews und Fotos erklärst du dich im Rahmen der in der Kinder-Redaktion angebotenen Funktionen mit der Speicherung, der Veröffentlichung sowie dem öffentlichen Zugänglichmachen der genannten Inhalte einverstanden.

(2) Ein Anspruch auf Löschung deiner Filmkritiken, Interviews und Fotos besteht nicht. Die Einwilligung nach Absatz 1 gilt zeitlich unbeschränkt, soweit du dem JFF e.V. keine Umstände gegenüber nachweisen kannst, die eine weitere Abrufbarkeit als für die Zukunft unzumutbar erscheinen lassen (etwa wegen gravierender beruflicher Nachteile).

(3) Soweit du oder der JFF e.V. die Mitgliedschaft bei der Kinder-Redaktion beenden, werden alle deine Filmkritiken, Interviews und Fotos gelöscht.

6. Deine Pflichten

(1) Du verpflichtest dich, dein Passwort nicht an Dritte weiterzugeben und vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Du verpflichtest dich weiterhin, den JFF e.V. unverzüglich zu informieren, sobald dir bekannt wird, dass dein Passwort unberechtigt durch Dritte genutzt wird. Der JFF e.V. ist berechtigt, den Zugang zur Kinder-Redaktion zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass das Passwort durch unberechtigte Dritte genutzt wird; du wirst hierüber informiert und bekommst ein neues Passwort zugeteilt, soweit du nicht selbst bewusst zu dem Missbrauch beigetragen hast. Im Übrigen kannst du dein Passwort jederzeit selbst ändern und solltest dies aus Sicherheitsgründen auch von Zeit zu Zeit tun.

(2) Du verpflichtest dich, die dir zur Verfügung gestellten Funktionen der Kinder-Redaktion nicht zu kommerziellen Zwecken und nur im Rahmen der Zweckbestimmung der Kinder-Redaktion zu nutzen. Du trägst Sorge dafür, dass durch die von dir hochgeladenen Filmkritiken, Interviews und Fotos der ordnungsgemäße Betrieb der Kinder-Redaktion nicht gefährdet wird sowie andere Anbieter, Nutzer oder Netze nicht beeinträchtigt werden.

(4) Als Inhaber eines Zugangs zur Kinder-Redaktion bist du verpflichtet, dich bei der Kinder-Redaktion abzumelden und damit deinen Zugang durch den JFF e.V. löschen zu lassen, wenn du nicht mehr dem Kreis der nutzungsberechtigten Personen nach Ziffer 2 Absatz 1 angehörst (also wenn du die Altershöchstgrenze erreicht hast).

(5) Um Datenverluste zu vermeiden verpflichtest du dich, von sämtlichen Filmkritiken, Interviews und Fotos, die du über die Kinder-Redaktion veröffentlichst oder verbreitest, jeweils Sicherungskopien auf deinem eigenen Computersystem zu speichern.

7. Deine Verantwortlichkeit

(1) Innerhalb der Kinder-Redaktion kannst du Filmkritiken, Interviews und Fotos veröffentlichen und anderen zugänglich machen. Die Verantwortlichkeit liegt insoweit ausschließlich bei dir. Du verpflichtest dich, bei der Nutzung der Funktionen der Kinder-Redaktion nicht gegen geltende gesetzliche Vorschriften zu verstoßen. Du stellst insbesondere sicher, dass die von dir veröffentlichten und verbreiteten Filmkritiken, Interviews und Fotos keine Rechte Dritter (z.B. Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte) verletzen und von dir im Rahmen der Nutzung der der Kinder-Redaktion personenbezogene Daten Dritter nur im Rahmen der einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Ausdrücklich unzulässig ist etwa das Hochladen oder sonstige Verwenden von urheberrechtlich geschützten Fotos, Interviews und Filmkritiken, wenn dir hierfür nicht die notwendigen Nutzungsrechte durch die Rechteinhaber eingeräumt worden sind. Dies gilt auch für Filmkritiken, Interviews und Fotos anderer Nutzer der Kinder-Redaktion.

(2) Zudem stellst du sicher, dass insbesondere keine nach dem Strafgesetzbuch oder den Jugendschutzgesetzen verbotenen Inhalte veröffentlicht oder zugänglich gemacht werden, wie z.B. Propagandamittel und Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, rassistisches Gedankengut, Gewaltdarstellungen, pornografische Inhalte, Beleidigungen und andere ehrverletzende Äußerungen oder Inhalte, welche die Intimsphäre verletzen.

8. Rechte des JFF e.V.

(1) Du erkennst an, dass es sich bei der Kinder-Redaktion um ein dem JFF e.V. zustehendes Datenbankwerk oder um eine Datenbank nach den §§ 4 Abs. 2, 87a Abs. 1 Urheberrechtsgesetz handelt. Die zugehörigen Computerprogramme unterfallen dem Schutz nach den §§ 69a ff. Urheberrechtsgesetz.

(2) Die von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des JFF e.V. in der Kinder-Redaktion eingestellten Inhalte (z.B. Texte) sind nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Inhalte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen sowie im Rahmen öffentlicher Wiedergaben ist insoweit ohne ausdrückliche Zustimmung des JFF e.V. nicht gestattet.

9. Folgen von Pflichtverstößen, Freistellungsanspruch

(1) Wenn du gegen die Pflichten in Ziffer 6 und Ziffer 7 verstößt, ist der JFF e.V. berechtigt, deinen Zugang zur Kinder-Redaktion zu sperren, deinen Zugang zu deaktivieren, Filmkritiken, Interviews und Fotos zu sperren und zu löschen sowie andere geeignete Maßnahmen zum Schutz gegen solche Verstöße zu ergreifen. Der JFF e.V. muss entsprechende Maßnahmen nicht begründen. Das gleiche gilt für den Fall, dass ein hinreichender Verdacht für solche Verstöße besteht, solange und soweit du nicht nachgewiesen hast, dass die beanstandete Filmkritik, das beanstandete Interview oder das beanstandete Foto rechtmäßig ist.

(2) Als verantwortliches Mitglied verpflichtest du dich auch, den JFF e.V. von sämtlichen Ansprüchen Dritter die gegen den JFF e.V. im Zusammenhang mit Verstößen gegen vorstehende Verpflichtungen geltend gemacht werden, sowie sämtlichen daraus resultierenden Kosten freizustellen; hierzu zählen auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung. Du bist außerdem verpflichtet, den JFF e.V. bei der Verteidigung gegen vorgenannte Ansprüche durch die Abgabe von Erklärungen, insbesondere eidesstattliche Versicherungen, sowie durch sonstige Informationen zu unterstützen und wirst darauf hinwirken, dass Ansprüche Dritter unmittelbar gegen dich selbst geltend gemacht werden. Alle weiteren Rechte des JFF e.V. bleiben unberührt.

10. Haftung

(1) Der JFF e.V. haftet für verschuldete Schäden bei der Verletzung von Kardinalpflichten. Kardinalpflichten sind alle wesentlichen vertraglichen Hauptpflichten, welche die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages ermöglichen und auf deren Erfüllung du als Vertragspartner des JFF e.V. deshalb vertrauen darfst.

(2) Darüber hinaus haftet der JFF e.V. – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für

a) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) nach dem Produkthaftungsgesetz,

c) bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder

d) wenn der Schaden durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des JFF e.V. vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

(3) Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten haftet der JFF e.V. höchstens bis zum vertragstypischerweise vorhersehbaren Schaden, nicht jedoch für mittelbare Schäden.

(4) Hinsichtlich der Vermeidung von Schäden aus Datenverlusten wird auf die Pflicht zur Sicherung von Daten nach Ziffer 6 Absatz 5 hingewiesen.

11. Kündigung der Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft bei der Kinder-Redaktion kann von dir, deinen Erziehungsberechtigten und vom JFF e.V. jederzeit mit einer Frist von einem Tag zum Ende des folgenden Kalendertages gekündigt werden. Absatz 3 regelt, an wen und in welcher Form die Kündigung zu richten ist.

(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gelten insbesondere:

a) ein Verstoß gegen die Pflichten nach Ziffer 6 Absätze 1 bis 4 und Ziffer 7;

b) die Voraussetzungen für eine Anmeldung nach Ziffer 2 Absatz 1 liegen nicht vor oder es liegt ein Verstoß gegen Ziffer 2 Absatz 2 vor.

(3) Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Als schriftliche Kündigung gilt auch die Kündigung per E-Mail. Dir gegenüber erfolgt die Kündigung grundsätzlich an deine E-Mail-Adresse – soweit angegeben – und an die E-Mail-Adresse deiner Erziehungsberechtigten. Kündigungen an den JFF e.V. sind an die E-Mail-Adresse kinder.reporter@jff.de zu schicken. Die Kündigung ist mit Zugang wirksam.

(4) Im Falle der Kündigung der Mitgliedschaft ist der JFF e.V. berechtigt, deinen Zugang sowie deine sämtlichen Inhalte bei der Kinder-Redaktion zu sperren und zu löschen.

12. Schlussbestimmungen

(1) Der JFF e.V. behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen bei Vorliegen einer Vertragslücke oder bei Eintritt einer Störung des ursprünglichen Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung jederzeit teilweise oder ganz zu ändern, soweit du dadurch nicht unangemessen benachteiligt wirst. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Änderungen ohne wirtschaftliche Nachteile für dich sind, wie z.B. bei einer Anpassung der Nutzungsbedingungen an veränderte Anmeldeprozeduren sowie an geänderte Funktionalitäten oder Dienste. Über die Änderungen werden deine Erziehungsberechtigten per E-Mail und du per E-Mail – soweit angegeben – informiert, bevor die neuen Nutzungsbedingungen in Kraft treten; dabei halten wir eine angemessene Frist ein. Wenn die Änderungen für deine Erziehungsberechtigten und dich nicht akzeptabel sind, kann die Mitgliedschaft gekündigt werden. Die Änderungen gelten als durch dich und deine Erziehungsberechtigten genehmigt, wenn du die Kinder-Redaktion nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen weiter nutzt. Auf diese Rechtsfolgen werden deine Erziehungsberechtigten und gegebenenfalls du selbst in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

(2) Der JFF e.V. behält sich zudem das Recht vor, für neue Funktionen zusätzliche Nutzungsbedingungen zu erlassen.

(3) Für alle Rechtsbeziehungen der Vertragspartner, die sich aus der Nutzung der Funktionen der Kinder-Redaktion ergeben, gilt deutsches Recht.

(4) Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Bestimmung als vereinbart, die im Rahmen des rechtlich Möglichen hinsichtlich Ort, Zeit, Maß und Geltungsbereich dem am nächsten kommt, was von den Vertragsparteien nach dem ursprünglichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung gewollt war. Lücken im Vertrag sind danach zu schließen, was die Parteien bei verständiger Würdigung der Sach- und Rechtslage sowie unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der jeweils anderen Partei vereinbart hätten, wäre ihnen die Regelungsbedürftigkeit der Frage bewusst gewesen. Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in dem Vertrag vorgeschriebenen Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; es soll dann ein dem gewollten möglichst nahe kommendes rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) als vereinbart gelten.

Datenschutzbestimmungen Kinder-Redaktion

(gültig seit 28.06.2013)

Diese Datenschutzbestimmungen beschreiben die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der persönlichen Daten der Mitglieder und Nutzer der Kinder-Redaktion durch den Jugend Film Fernsehen e.V. (im Folgenden JFF e.V.). Die Erziehungsberechtigten der Mitglieder bestätigen mit der Anmeldung ihres Kindes zur Kinder-Redaktion, dass sie von diesen Datenschutzbestimmungen Kenntnis genommen haben. Deshalb ist es wichtig, dass sich auch die Erziehungsberechtigten über den Inhalt dieser Datenschutzbestimmungen informieren. Um die Nutzung der Kinder-Redaktion zu ermöglichen, erhebt, verarbeitet und nutzt der JFF e.V. die bei der Anmeldung durch ein zukünftiges Mitglied anzugebenden Pflichtangaben. Es handelt sich dabei um folgende Angaben: Spitzname und Email-Adresse der Eltern des zukünftigen Mitglieds. Hat das Mitglied eine eigene E-Mail-Adresse, kann diese freiwillig angegeben werden. Der Spitzname wird automatisch in das Profil des Mitglieds übernommen und kann im Bereich „Profil“ jederzeit geändert oder ergänzt werden. Sollten sich nach der Anmeldung Änderungen in Bezug auf die Pflichtangaben ergeben, ist dies dem JFF e.V. über die E-Mail-Adresse kinder.redaktion@jff.de mitzuteilen.

Im Rahmen der Anmeldung erhebt und verarbeitet der JFF e.V. zusätzliche freiwillige Angaben für das Profil des Mitglieds im Bereich „Redaktion“. Es handelt sich hierbei um folgende Angaben: Alter, Lieblingsfilm, Über mich. Die bei der Anmeldung zur Kinder-Redaktion erhobenen freiwilligen Angaben werden automatisch in das Profil im Bereich „Redaktion“ übernommen. Das Profil ist allerdings nicht automatisch freigeschaltet und kann daher erst von anderen abgerufen (also gelesen) werden, wenn eine entsprechende Freischaltung durch die pädagogisch geschulte Redaktion im JFF, Institut für Medienpädagogik, erfolgt ist.

Die Freischaltung des Profils kann jederzeit aufgehoben werden.

Der JFF e.V. beachtet selbstverständlich die datenschutzrechtlichen Bestimmungen und schützt die persönlichen Daten der Mitglieder der Kinder-Redaktion. Der JFF e.V. gibt persönliche Daten nicht an Dritte weiter, es sei denn die Weitergabe erfolgt in Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung (z.B. im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungen); in diesem Falle werden nur solche Informationen weitergegeben, zu denen der JFF e.V. gesetzlich verpflichtet ist.

Schreibe einen Kommentar